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Aktuelles

Befahrensverbot im NSG „Halbinsel Holnis“ aufgehoben

Das Befahrensverbot im NSG „Halbinsel Holnis“ ist für für Fahrzeuge ausschließlich unter Segeln zwischen dem 01. April bis 31. Oktober aufgehoben.

Quelle: Bekanntmachung für Seefahrer 99/23 WSA Ostsee, 06.04.2023